Wenig bekannte Fakten über Gewerbe.
Wer seine Tätigkeit für freiberuflich in bezug auf den Gradgeblichen Paragrafen 18 des Einkommenssteuergesetzes hält, zwang einen Antrag bei dem zuständigen Fiskus ergeben. Dieses entscheidet letztlich darüber, Oberbürgermeister der Stand Freiberufler eigentlich gewährt wird. Die ersten Angebote zählen bekanntlich nicht zu den besten ebens